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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Stand: September 2026

Dokument in Vorbereitung

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO wird derzeit von unserem Rechtsanwalt erstellt. Das Dokument wird an dieser Stelle veröffentlicht, sobald es final abgestimmt ist.

Bis dahin steht der AVV auf Anfrage zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierzu an uns über das Kontaktformular.

1. Zweck dieses Vertrags

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt gemäß Art. 28 DSGVO die Rechte und Pflichten zwischen My Pilates Flows (Auftragsverarbeiterin) und den registrierten Trainern bzw. Studios (Verantwortliche) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Plattformnutzung.

2. Nächste Schritte

Das vollständige AVV-Dokument wird nach rechtlicher Prüfung veröffentlicht. Bei dringenden Anfragen wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.

Anlage: Unterauftragsverarbeiter

Für die Erbringung der Plattform setzen wir die folgenden Unterauftragsverarbeiter ein. Es sind dieselben Dienstleister, die Abschnitt 4 der Datenschutzerklärung beschreibt. Die Angaben zu Vertragspartner und Übermittlungsgrundlage beruhen auf den veröffentlichten Auftragsverarbeitungsverträgen der Anbieter.

  • SupabaseSupabase Pte. Ltd

    Leistung
    Datenbank, Authentifizierung und Datei-Speicher
    Sitz
    Singapur
    Verarbeitungsort
    Ausschließlich eu-central-1 (Frankfurt); keine Replikation außerhalb der EU
    Grundlage der Drittlandübermittlung
    Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Beschluss 2021/914), vereinbart im Auftragsverarbeitungsvertrag von Supabase
  • VercelVercel Inc.

    Leistung
    Hosting, serverseitige Verarbeitung, Content Delivery sowie cookielose Reichweiten- und Leistungsmessung
    Sitz
    USA
    Verarbeitungsort
    Serverseitige Verarbeitung und geplante Aufgaben ausschließlich fra1 (Frankfurt). Die Routing-Schicht und die Zugriffs-Logs laufen am Edge-Standort, der dem Aufruf am nächsten liegt – bei Aufrufen von außerhalb der EU also auch außerhalb der EU
    Grundlage der Drittlandübermittlung
    Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Beschluss 2021/914), vereinbart im Auftragsverarbeitungsvertrag von Vercel
  • AnthropicAnthropic Ireland, Limited

    Leistung
    KI-gestützte Plangenerierung. Übermittelt werden strukturierte Stundenparameter, Übungstexte der Bibliothek und der Name selbst angelegter Übungen. Nie übermittelt werden Namen, E-Mail-Adressen, persönliche Übungshinweise (Personal Cues), Notizen, von Ihnen verfasste Titel und Beschreibungen von Stunden sowie Kommentare aus Feedback
    Sitz
    Einen Sitz nennen die Vertragsbedingungen von Anthropic nicht; Vertragspartnerin für Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum, Konzernmutter Anthropic, PBC (USA)
    Verarbeitungsort
    Einen Verarbeitungsort nennt Anthropic in seinen Vertragsbedingungen nicht; wir behandeln die Verarbeitung als Übermittlung in die USA (Abschnitt 5 der Datenschutzerklärung)
    Grundlage der Drittlandübermittlung
    Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Beschluss 2021/914), vereinbart im Auftragsverarbeitungsvertrag von Anthropic
  • UpstashUpstash, Inc.

    Leistung
    Ratenbegrenzung zum Schutz vor missbräuchlicher Nutzung
    Sitz
    USA (Delaware)
    Verarbeitungsort
    Ausschließlich eu-central-1 (Frankfurt); keine Replikation außerhalb der EU
    Grundlage der Drittlandübermittlung
    Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Beschluss 2021/914), vereinbart im Auftragsverarbeitungsvertrag von Upstash
  • ResendPlus Five Five, Inc.

    Leistung
    Versand transaktionaler E-Mails
    Sitz
    USA
    Verarbeitungsort
    Versand über eu-west-1 (Irland). E-Mail-Inhalte, Zustellprotokolle und Kontodaten werden in den USA gespeichert; Resend bietet keine Datenhaltung in der EU an
    Grundlage der Drittlandübermittlung
    Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Beschluss 2021/914), vereinbart im Auftragsverarbeitungsvertrag von Resend
  • StripeStripe Payments Europe, Limited

    Leistung
    Zahlungsabwicklung für kostenpflichtige Tarife über die von Stripe gehostete Checkout-Seite
    Sitz
    Vertragspartnerin für in Deutschland ansässige Anbieter; einen Sitz nennt Stripe in seinem Auftragsverarbeitungsvertrag nicht
    Verarbeitungsort
    Einen Verarbeitungsort nennt Stripe in seinem Auftragsverarbeitungsvertrag nicht; Weiterübermittlung an Stripe, LLC (USA) und weitere Konzerngesellschaften
    Grundlage der Drittlandübermittlung
    Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Beschluss 2021/914), vereinbart im Auftragsverarbeitungsvertrag von Stripe
  • IONOSIONOS SE

    Leistung
    Betrieb des E-Mail-Postfachs für die Produktadressen, einschließlich E-Mail-Archivierung mit einer eingestellten Aufbewahrungsdauer von elf Jahren
    Sitz
    IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Deutschland
    Verarbeitungsort
    Nach den Produktangaben von IONOS Rechenzentren in Deutschland; eine vertragliche Zusicherung liegt uns nicht vor
    Grundlage der Drittlandübermittlung
    Nach diesen Angaben keine Drittlandübermittlung; der Auftragsverarbeitungsvertrag ist seit dem 19.07.2022 Bestandteil der Vertragsbedingungen von IONOS
  • SentryFunctional Software, Inc.

    Leistung
    Fehler- und Leistungsüberwachung der Anwendung. Übermittelt werden technische Fehlerdaten; IP-Adressen, Cookies, Anfrageinhalte und Abfrageparameter werden nicht übertragen, von den HTTP-Kopfzeilen allein die Browserkennung
    Sitz
    USA (San Francisco, Kalifornien)
    Verarbeitungsort
    EU-Region: Fehlerereignisse, Traces und Quelltext-Zuordnungsdateien ausschließlich in Frankfurt. Die Verwaltungsdaten unseres Zugangs (Konto, Organisation, Projekt, Zugriffstokens) verbleiben in den USA
    Grundlage der Drittlandübermittlung
    Vorrangig das EU-U.S. Data Privacy Framework; ersatzweise die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Beschluss 2021/914, Modul 2), vereinbart im Auftragsverarbeitungsvertrag von Sentry