Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Stand: September 2026
Dokument in Vorbereitung
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO wird derzeit von unserem Rechtsanwalt erstellt. Das Dokument wird an dieser Stelle veröffentlicht, sobald es final abgestimmt ist.
Bis dahin steht der AVV auf Anfrage zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierzu an uns über das Kontaktformular.
1. Zweck dieses Vertrags
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt gemäß Art. 28 DSGVO die Rechte und Pflichten zwischen My Pilates Flows (Auftragsverarbeiterin) und den registrierten Trainern bzw. Studios (Verantwortliche) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Plattformnutzung.
2. Nächste Schritte
Das vollständige AVV-Dokument wird nach rechtlicher Prüfung veröffentlicht. Bei dringenden Anfragen wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.
Anlage: Unterauftragsverarbeiter
Für die Erbringung der Plattform setzen wir die folgenden Unterauftragsverarbeiter ein. Es sind dieselben Dienstleister, die Abschnitt 4 der Datenschutzerklärung beschreibt. Die Angaben zu Vertragspartner und Übermittlungsgrundlage beruhen auf den veröffentlichten Auftragsverarbeitungsverträgen der Anbieter.
SupabaseSupabase Pte. Ltd
- Leistung
- Datenbank, Authentifizierung und Datei-Speicher
- Sitz
- Singapur
- Verarbeitungsort
- Ausschließlich eu-central-1 (Frankfurt); keine Replikation außerhalb der EU
- Grundlage der Drittlandübermittlung
- Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Beschluss 2021/914), vereinbart im Auftragsverarbeitungsvertrag von Supabase
VercelVercel Inc.
- Leistung
- Hosting, serverseitige Verarbeitung, Content Delivery sowie cookielose Reichweiten- und Leistungsmessung
- Sitz
- USA
- Verarbeitungsort
- Serverseitige Verarbeitung und geplante Aufgaben ausschließlich fra1 (Frankfurt). Die Routing-Schicht und die Zugriffs-Logs laufen am Edge-Standort, der dem Aufruf am nächsten liegt – bei Aufrufen von außerhalb der EU also auch außerhalb der EU
- Grundlage der Drittlandübermittlung
- Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Beschluss 2021/914), vereinbart im Auftragsverarbeitungsvertrag von Vercel
AnthropicAnthropic Ireland, Limited
- Leistung
- KI-gestützte Plangenerierung. Übermittelt werden strukturierte Stundenparameter, Übungstexte der Bibliothek und der Name selbst angelegter Übungen. Nie übermittelt werden Namen, E-Mail-Adressen, persönliche Übungshinweise (Personal Cues), Notizen, von Ihnen verfasste Titel und Beschreibungen von Stunden sowie Kommentare aus Feedback
- Sitz
- Einen Sitz nennen die Vertragsbedingungen von Anthropic nicht; Vertragspartnerin für Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum, Konzernmutter Anthropic, PBC (USA)
- Verarbeitungsort
- Einen Verarbeitungsort nennt Anthropic in seinen Vertragsbedingungen nicht; wir behandeln die Verarbeitung als Übermittlung in die USA (Abschnitt 5 der Datenschutzerklärung)
- Grundlage der Drittlandübermittlung
- Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Beschluss 2021/914), vereinbart im Auftragsverarbeitungsvertrag von Anthropic
UpstashUpstash, Inc.
- Leistung
- Ratenbegrenzung zum Schutz vor missbräuchlicher Nutzung
- Sitz
- USA (Delaware)
- Verarbeitungsort
- Ausschließlich eu-central-1 (Frankfurt); keine Replikation außerhalb der EU
- Grundlage der Drittlandübermittlung
- Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Beschluss 2021/914), vereinbart im Auftragsverarbeitungsvertrag von Upstash
ResendPlus Five Five, Inc.
- Leistung
- Versand transaktionaler E-Mails
- Sitz
- USA
- Verarbeitungsort
- Versand über eu-west-1 (Irland). E-Mail-Inhalte, Zustellprotokolle und Kontodaten werden in den USA gespeichert; Resend bietet keine Datenhaltung in der EU an
- Grundlage der Drittlandübermittlung
- Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Beschluss 2021/914), vereinbart im Auftragsverarbeitungsvertrag von Resend
StripeStripe Payments Europe, Limited
- Leistung
- Zahlungsabwicklung für kostenpflichtige Tarife über die von Stripe gehostete Checkout-Seite
- Sitz
- Vertragspartnerin für in Deutschland ansässige Anbieter; einen Sitz nennt Stripe in seinem Auftragsverarbeitungsvertrag nicht
- Verarbeitungsort
- Einen Verarbeitungsort nennt Stripe in seinem Auftragsverarbeitungsvertrag nicht; Weiterübermittlung an Stripe, LLC (USA) und weitere Konzerngesellschaften
- Grundlage der Drittlandübermittlung
- Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Beschluss 2021/914), vereinbart im Auftragsverarbeitungsvertrag von Stripe
IONOSIONOS SE
- Leistung
- Betrieb des E-Mail-Postfachs für die Produktadressen, einschließlich E-Mail-Archivierung mit einer eingestellten Aufbewahrungsdauer von elf Jahren
- Sitz
- IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Deutschland
- Verarbeitungsort
- Nach den Produktangaben von IONOS Rechenzentren in Deutschland; eine vertragliche Zusicherung liegt uns nicht vor
- Grundlage der Drittlandübermittlung
- Nach diesen Angaben keine Drittlandübermittlung; der Auftragsverarbeitungsvertrag ist seit dem 19.07.2022 Bestandteil der Vertragsbedingungen von IONOS
SentryFunctional Software, Inc.
- Leistung
- Fehler- und Leistungsüberwachung der Anwendung. Übermittelt werden technische Fehlerdaten; IP-Adressen, Cookies, Anfrageinhalte und Abfrageparameter werden nicht übertragen, von den HTTP-Kopfzeilen allein die Browserkennung
- Sitz
- USA (San Francisco, Kalifornien)
- Verarbeitungsort
- EU-Region: Fehlerereignisse, Traces und Quelltext-Zuordnungsdateien ausschließlich in Frankfurt. Die Verwaltungsdaten unseres Zugangs (Konto, Organisation, Projekt, Zugriffstokens) verbleiben in den USA
- Grundlage der Drittlandübermittlung
- Vorrangig das EU-U.S. Data Privacy Framework; ersatzweise die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Beschluss 2021/914, Modul 2), vereinbart im Auftragsverarbeitungsvertrag von Sentry