Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. November 2026
Für Verträge, die vor diesem Stand geschlossen wurden, gilt diese Fassung nach § 13 ab dem 16. Dezember 2026.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Tanya Keating (Keating Mentoring), Brunnenweg 40, 68549 Ilvesheim, Deutschland (nachfolgend „Anbieter"), und den Nutzerinnen und Nutzern der Plattform „My Pilates Flows · Master Planner" (nachfolgend „Nutzer"), die über die Website des Anbieters abgeschlossen werden.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an selbstständige Pilates-Trainer, Studios und vergleichbare Einrichtungen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Leistungen und Funktionsumfang
Der Anbieter stellt dem Nutzer eine webbasierte Softwareplattform zur Planung, Erstellung, Verwaltung und Dokumentation von Pilates-Unterrichtseinheiten sowie zugehörigen Trainings- und Studioabläufen als Software-as-a-Service zur Verfügung.
Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils gewählten Tarif und der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Anbieter behält sich vor, den Funktionsumfang weiterzuentwickeln, einzelne Funktionen zu ändern, zu ersetzen oder einzustellen, soweit die vertragsgemäße Kernnutzung hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
Die Software wird in der jeweils aktuellen Version bereitgestellt. Ein Anspruch auf Bereitstellung einer bestimmten Version oder eines bestimmten Funktionsumfangs über die Kernleistung hinaus besteht nicht.
3. Vertragsschluss, Registrierung und Testphase
Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Nutzer, ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags abzugeben. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande, spätestens jedoch mit der Freischaltung des Nutzerkontos. Die Nutzung ist während der Testphase kostenlos. Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt erst zustande, wenn der Inhaber eines Arbeitsbereichs einen Tarif wählt und den Bestellvorgang abschließt.
Die Registrierung erfolgt über ein Online-Formular. Der Nutzer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
Jeder Arbeitsbereich kann die Plattform einmalig 14 Tage lang kostenlos und ohne Angabe eines Zahlungsmittels testen (Testphase). Die Testphase beginnt mit dem Anlegen des Arbeitsbereichs. Für Arbeitsbereiche, die bei Einführung der kostenpflichtigen Tarife bereits bestehen, beginnt sie mit dieser Einführung; der Anbieter teilt dem Inhaber die Einführung und das Ende der Testphase per E-Mail mit. Der Anbieter kann die Testphase verlängern. Je Person oder Unternehmen besteht Anspruch auf nur eine kostenlose Testphase.
Die Testphase endet automatisch. Sie muss nicht gekündigt werden und geht nicht in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Schließt der Inhaber während der Testphase ein Abonnement ab, wird die erste Zahlung nicht vor dem Ende der Testphase fällig. Besteht am Ende der Testphase kein Abonnement, wird der Arbeitsbereich schreibgeschützt (§ 5).
Die Anmeldung erfolgt ohne Passwort über einen einmaligen Anmeldecode oder Anmeldelink, den der Anbieter an die registrierte E-Mail-Adresse sendet. Der Nutzer gibt einen Anmeldecode oder Anmeldelink nicht an Dritte weiter.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Rechnungen
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website ausgewiesenen Preise. Die Preise sind Endpreise. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird deshalb nicht berechnet und nicht ausgewiesen.
Die Vergütung ist je nach gewähltem Abrechnungszeitraum monatlich oder jährlich im Voraus fällig und wird zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Die Zahlung erfolgt über die auf der Website angebotenen Zahlungsmittel.
Schlägt bei einem laufenden Abonnement der Einzug der Vergütung für einen Abrechnungszeitraum fehl, benachrichtigt der Anbieter den Inhaber des Arbeitsbereichs per E-Mail und nennt darin den Zeitpunkt, bis zu dem die Zahlung eingegangen sein muss. Dieser Zeitpunkt liegt 7 Tage nach dem ersten fehlgeschlagenen Einzug; bis dahin bleibt der Arbeitsbereich uneingeschränkt nutzbar. Geht die Zahlung bis dahin nicht ein, wird der Arbeitsbereich schreibgeschützt (§ 5), bis die Zahlung eingegangen ist. Eine weitergehende Aussetzung der Leistung findet nicht statt.
Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt; der Nutzer erklärt sich damit einverstanden. Während eines laufenden Abonnements ruft der Inhaber des Arbeitsbereichs sie im Nutzerkonto unter „Abonnement & Rechnung" ab; danach stellt der Anbieter sie auf Anfrage zur Verfügung.
Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Für ein laufendes Abonnement gelten sie erst ab dem Abrechnungszeitraum, der nach Ablauf dieser Frist beginnt. Dem Nutzer steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preisänderung zu.
Die in den Tarifen und in der Testphase enthaltenen Nutzungsgrenzen, insbesondere die Zahl der Klassengenerierungen, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website und den Angaben in der Anwendung. Senkt der Anbieter eine Nutzungsgrenze, gilt der vorstehende Absatz entsprechend: Die Senkung wird mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt und gilt für ein laufendes Abonnement erst ab dem Abrechnungszeitraum, der nach Ablauf dieser Frist beginnt.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ein Abonnement wird für einen Abrechnungszeitraum von einem Monat oder einem Jahr geschlossen und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, solange es nicht gekündigt wird. Eine darüber hinausgehende Mindestlaufzeit besteht nicht.
Der Inhaber des Arbeitsbereichs kann das Abonnement jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Die Kündigung erklärt er im Nutzerkonto unter „Abonnement & Rechnung" oder in Textform (z. B. per E-Mail). Bis zum Ende des Abrechnungszeitraums bleibt der Leistungsumfang des Tarifs erhalten. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform kündigen.
Bereits gezahlte Vergütung für einen begonnenen Abrechnungszeitraum wird bei einer Kündigung durch den Inhaber nicht erstattet, auch nicht anteilig; abweichende Regeln für einen Anbieterwechsel (§ 12) und für einen Widerspruch gegen geänderte AGB (§ 13) bleiben unberührt. Wechselt der Inhaber in einen höheren Tarif, gilt dieser sofort; für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums berechnet der Anbieter den anteiligen Differenzbetrag. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam; eine Erstattung oder Gutschrift erfolgt nicht.
Besteht nach dem Ende der Testphase kein Abonnement, endet ein Abonnement oder ist eine fällige Zahlung bis zu dem nach § 4 mitgeteilten Zeitpunkt nicht eingegangen, wird der Arbeitsbereich schreibgeschützt: Sein Inhaber kann die gespeicherten Inhalte weiterhin ansehen, drucken und exportieren, aber keine Inhalte mehr erstellen oder bearbeiten. Weitere Mitglieder des Arbeitsbereichs können ihn in dieser Zeit nicht nutzen. Links zu geteilten Klassenplänen und Kalender-Abonnements (iCal) sind in dieser Zeit nicht abrufbar. Datenexport, Kontolöschung und die Verwaltung der Einwilligungen bleiben allen Nutzern möglich; ein Abonnement, das sich verlängert, muss der Inhaber kündigen, bevor er sein Nutzerkonto löschen kann. Schließt der Inhaber ein Abonnement ab oder geht die ausstehende Zahlung ein, wird der Arbeitsbereich wieder freigeschaltet.
Ein schreibgeschützter Arbeitsbereich wird zwölf Monate nach Beginn des Schreibschutzes mit den darin gespeicherten Inhalten gelöscht, wenn er bis dahin nicht wieder freigeschaltet wurde. Der Anbieter kündigt die Löschung dem Inhaber 30 Tage und nochmals 7 Tage vorher per E-Mail an.
Abweichend von den vorstehenden Absätzen gilt, wenn der Nutzer nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 9) einem neuen Unterauftragsverarbeiter widerspricht: Der Vertrag endet an dem Stichtag, den der Anbieter für die Änderung angekündigt hat, es sei denn, der Anbieter verzichtet auf die Änderung und teilt dies vorher mit; der Nutzer kann den Vertrag auch früher mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Anbieter erstattet dem Inhaber des Arbeitsbereichs den Teil der bereits gezahlten Vergütung, der auf die Zeit nach dem Ende entfällt. Endet der Vertrag so, kann der Nutzer seine Daten bis zum Ende exportieren; seine Wahl nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag, die im Auftrag des Nutzers verarbeiteten Daten zurückzugeben oder zu löschen, setzt der Anbieter bis zum Stichtag um, und trifft er keine Wahl, werden sie zum Stichtag gelöscht. Die Aufbewahrung im Schreibschutz nach den vorstehenden Absätzen gilt in diesem Fall nicht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Nutzer wesentliche Vertragspflichten schuldhaft verletzt und die Verletzung trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
6. Pflichten des Nutzers
Der Nutzer ist verpflichtet, die Plattform ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze sowie dieser AGB zu nutzen und keine Inhalte einzustellen oder zu verbreiten, die gegen Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte, verstoßen.
Der Nutzer ist für sämtliche von ihm oder über sein Nutzerkonto eingestellten Inhalte selbst verantwortlich. Dies umfasst insbesondere Stundenpläne, Übungsbeschreibungen, Kundendaten und sonstige Informationen, die er in die Plattform einträgt oder hochlädt.
Der Nutzer gibt in die Plattform keine Angaben über die Gesundheit bestimmter oder bestimmbarer Personen und keine sonstigen besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO ein, etwa Beschwerden, Verletzungen, Erkrankungen, eine Schwangerschaft oder körperliche Einschränkungen einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers. Die Plattform ist für solche Daten nicht ausgelegt: Sie hat dafür keine Funktion und nicht die besonderen Schutzvorkehrungen, die ihre Verarbeitung erfordern würde. Allgemeine Angaben zur Ausrichtung einer Stunde, die sich keiner bestimmten Person zuordnen lassen, sind davon nicht erfasst. Die Personen, die er unterrichtet, nennt der Nutzer in Freitextfeldern möglichst nicht beim Namen.
Der Nutzer schützt das E-Mail-Postfach, über das er sich anmeldet, vor dem Zugriff Dritter und informiert den Anbieter unverzüglich, sobald Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Dritte auf dieses Postfach oder auf sein Nutzerkonto zugreifen. Für Schäden, die darauf beruhen, dass dieses Postfach nicht ausreichend geschützt war, haftet der Nutzer, soweit er dies zu vertreten hat.
7. Verfügbarkeit und Wartung
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform im Jahresmittel. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird jedoch nur dann zugesichert, wenn dies im gewählten Tarif ausdrücklich vereinbart ist.
Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform für geplante Wartungsarbeiten zeitweise außer Betrieb zu nehmen. Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und rechtzeitig angekündigt.
Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, nicht vom Anbieter zu vertretender Störungen Dritter (insbesondere Hosting-Provider, Internetzugangsanbieter) oder kurzfristig erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen gelten nicht als Verletzung der Verfügbarkeitspflicht.
8. Haftung und Gewährleistung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Rahmen einer übernommenen Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen nur insoweit, als der Nutzer eine zumutbare, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung durchgeführt hat. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
9. Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Einzelheiten zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Datenverarbeitung, zu den Rechten der betroffenen Personen sowie zu eingesetzten Auftragsverarbeitern ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die unter /datenschutz abrufbar ist.
Soweit der Nutzer im Rahmen der Plattformnutzung personenbezogene Daten Dritter (z. B. seiner eigenen Kundinnen und Kunden) verarbeitet, ist er dafür datenschutzrechtlich verantwortlich und der Anbieter sein Auftragsverarbeiter. Für diese Verarbeitung gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag des Anbieters, der unter /avv veröffentlicht ist. Er ist Bestandteil des Vertrags; der Nutzer nimmt ihn zusammen mit diesen AGB an, und eine neue Fassung bestätigt er in der Anwendung. Bei einem Widerspruch zwischen diesen AGB und dem Auftragsverarbeitungsvertrag geht der Auftragsverarbeitungsvertrag vor.
10. KI-generierte Inhalte und fachliche Verantwortung
Auf Anforderung des Nutzers erstellt die Plattform Klassenpläne und Teile davon mithilfe eines KI-Sprachmodells (KI-generierte Inhalte). Sie werden automatisch erzeugt und können fehlerhaft, unvollständig oder für eine bestimmte Gruppe ungeeignet sein, auch wenn sie aus Übungen der Bibliothek zusammengesetzt sind.
Die Plattform ist ein Planungswerkzeug für Pilates-Trainer. Sie ersetzt weder deren fachliche Ausbildung und Urteilskraft noch eine ärztliche oder physiotherapeutische Abklärung. Der Nutzer prüft jeden Klassenplan, bevor er ihn im Unterricht einsetzt, und entscheidet in eigener fachlicher Verantwortung, ob und in welcher Form die Übungen für die teilnehmenden Personen geeignet sind, insbesondere mit Blick auf deren Gesundheitszustand, Vorerfahrung und Belastbarkeit. Das gilt ebenso für Übungsbeschreibungen, Anpassungen und Übergänge aus der Bibliothek des Anbieters.
Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Generierungsfunktion nach § 2, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Er übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Inhalte richtig, vollständig oder für bestimmte Personen oder Zwecke geeignet sind. § 8 bleibt unberührt.
11. Nutzungsrechte an Inhalten
Inhalte des Nutzers sind alle Inhalte, die der Nutzer oder die Mitglieder seines Arbeitsbereichs in die Plattform einstellen oder dort erzeugen lassen, insbesondere Klassenpläne einschließlich KI-generierter Pläne, Abläufe, eigene Übungen mit ihren Beschreibungen und Hinweisen, Notizen, Termine und Einträge im Klassentagebuch.
Der Nutzer räumt dem Anbieter an den Inhalten des Nutzers das einfache, unentgeltliche und räumlich unbeschränkte Recht ein, sie zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu bearbeiten, darzustellen und zum Ausdruck bereitzustellen und sie über Freigabelinks und Kalender-Abonnements, die der Nutzer selbst erstellt, jedem zugänglich zu machen, der den Link kennt, jeweils soweit dies für die Leistungen nach diesen AGB erforderlich ist, einschließlich Datensicherungen. Dieses Recht endet mit der Löschung der Inhalte nach § 5 oder § 12.
Darüber hinaus darf der Anbieter Kopien veröffentlichter Klassenpläne — die Übungsabfolge und die Einstellungen der Stunde, ohne Titel, Beschreibung, Notizen und persönliche Übungshinweise — in einen internen Referenzkorpus übernehmen und dort zeitlich unbeschränkt, auch nach dem Ende des Vertrags und nach der Löschung des ursprünglichen Plans, nutzen, um die Qualität der KI-generierten Inhalte zu messen; dazu gehört ihre Bewertung durch ein KI-Sprachmodell. Der Korpus wird nicht veröffentlicht und an niemanden weitergegeben außer an den KI-Dienstleister für diese Bewertung. Widerspricht der Nutzer nach der Datenschutzerklärung, löscht der Anbieter diese Kopien.
Reicht der Nutzer eine eigene Übung über die Funktion „Zur Community beitragen" zur Prüfung für die Übungsbibliothek ein, darf der Anbieter sie ganz oder teilweise in die Übungsbibliothek übernehmen, die er allen Nutzern bereitstellt, und sie dabei bearbeiten, übersetzen und mit anderen Inhalten verbinden. Dafür räumt der Nutzer dem Anbieter mit der Einreichung an dieser Übung das einfache, unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte und unwiderrufliche Recht ein, sie in dieser Weise zu nutzen und den Nutzern der Plattform zur Nutzung bereitzustellen; dieses Recht besteht auch nach dem Ende des Vertrags fort. Eigene Übungen, die der Nutzer nicht einreicht, übernimmt der Anbieter nicht in die Übungsbibliothek; für sie gilt nur Absatz 2. Eine Namensnennung erfolgt nicht. Übernommen werden nur die fachlichen Inhalte einer eingereichten Übung, keine personenbezogenen Daten. Einen Anspruch auf Übernahme hat der Nutzer nicht.
Die Übungsbibliothek des Anbieters mit ihren Übungen, Beschreibungen, Anpassungen, Übergängen und Animationen sowie die Software der Plattform stehen dem Anbieter zu. Der Nutzer darf sie während der Vertragsdauer im Rahmen der Plattform für seinen Unterricht nutzen. Ausgedruckte und exportierte Klassenpläne darf er auch nach dem Ende des Vertrags für seinen eigenen Unterricht verwenden. Die Bibliothek als solche darf er nicht vervielfältigen, verbreiten oder systematisch auslesen.
Der Nutzer stellt sicher, dass er die Rechte nach diesem Paragraphen einräumen darf. Soweit Inhalte des Nutzers personenbezogene Daten enthalten, gilt für deren Verarbeitung nach Absatz 2 der Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 9) und für Absatz 3 die Datenschutzerklärung.
12. Anbieterwechsel und Datenübertragung
Dieser Paragraph regelt den Wechsel des Anbieters nach Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung). Der Inhaber eines Arbeitsbereichs kann jederzeit in Textform, etwa per E-Mail an info@mypilatesflows.com, verlangen, zu einem anderen Anbieter vergleichbarer Leistungen oder zu eigener IT-Infrastruktur zu wechseln und die exportierbaren Daten dorthin zu übertragen (Wechselverlangen), oder erklären, dass die exportierbaren Daten ohne Wechsel gelöscht werden sollen. Wechselt er zu einem anderen Anbieter, nennt er die dafür erforderlichen Angaben zu diesem Anbieter.
Der Wechsel beginnt an dem Tag, den der Nutzer in seinem Wechselverlangen nennt, spätestens zwei Monate nach dessen Zugang; nennt er keinen Tag, beginnt er mit dem Zugang. Ab diesem Tag läuft ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen, in dem der Vertrag mit allen Leistungen fortbesteht. Der Nutzer kann den Übergangszeitraum vor seinem Ablauf einmal in Textform auf einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke für angemessen hält.
Während des Übergangszeitraums unterstützt der Anbieter den Nutzer und von ihm beauftragte Dritte angemessen beim Wechsel und stellt alle dafür erforderlichen Informationen bereit. Er erbringt die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt weiter, informiert über ihm bekannte Risiken für deren Fortführung und hält ein hohes Sicherheitsniveau aufrecht, insbesondere bei der Übertragung der Daten und während des Abrufzeitraums nach Absatz 7.
Exportierbare Daten sind alle Daten und digitalen Vermögenswerte, die durch die Nutzung der Plattform durch den Nutzer und die Mitglieder seines Arbeitsbereichs entstehen. Sie umfassen abschließend die folgenden Kategorien: (a) Eingabedaten — Angaben zu Nutzerkonten und Profilen einschließlich Profilfoto, Präferenzen, eigene Übungen des Arbeitsbereichs mit ihren Übersetzungen und Federeinstellungen, persönliche Übungshinweise, Notizen, Termine, Einträge im Klassentagebuch, Bewertungen und Favoriten, Meldungen zu Übungen, Rückmeldungen zu KI-Ergebnissen sowie Studio-Dokumente mit ihren veröffentlichten Fassungen und angehängten Dateien; (b) Ausgabedaten — Klassenpläne mit allen Schritten und Abläufen einschließlich der KI-generierten, gespeicherte Abläufe, Freigabelinks, Übergaben und Review-Vorgänge sowie Benachrichtigungen; (c) Metadaten — Zeitpunkte der Erstellung und Änderung, Autorenschaft, Status, Aufzeichnungen über KI-Generierungen, Lesebestätigungen zu Studio-Dokumenten, Einwilligungen und angenommene Fassungen der Vertragsdokumente; (d) Konfiguration — Name, Art und Sprache des Arbeitsbereichs, seine Mitglieder und ihre Rollen, die Empfänger der Studio-Dokumente, Regeln und Stufen für Übungen sowie der Tarif. Nicht dazu gehören die Übungsbibliothek des Anbieters (§ 11), auf deren Einträge exportierte Klassenpläne über Kennungen verweisen, sowie die Anweisungen und Verfahren der KI-Generierung, Suchindizes und Anmeldesitzungen, die die interne Funktionsweise der Plattform betreffen.
Die exportierbaren Daten werden in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (JSON) bereitgestellt. Jeder Nutzer kann die Daten seines Kontos jederzeit selbst in der Anwendung exportieren. Daten, die dieser Export nicht umfasst — insbesondere die eigenen Übungen des Arbeitsbereichs, seine Konfiguration, Profilfotos als Bilddateien und die Inhalte weiterer Mitglieder —, stellt der Anbieter dem Inhaber des Arbeitsbereichs auf Anforderung in Textform unverzüglich, spätestens innerhalb des Übergangszeitraums, als ZIP-Archiv aus JSON-Dateien, den Profilfotos als Bilddateien und den an Studio-Dokumente angehängten Dateien als PDF-Dateien bereit. Verfahren, Formate, Datenstrukturen und bekannte Einschränkungen beschreibt die Datenschutzerklärung unter /datenschutz in Abschnitt 8.
Der Vertrag endet, wenn der Wechsel erfolgreich abgeschlossen ist: sobald der Nutzer dies bestätigt, spätestens mit Ablauf des Übergangszeitraums. Hat der Nutzer nur die Löschung verlangt, endet der Vertrag an dem Tag, an dem der Wechsel nach Absatz 2 beginnen würde. Der Anbieter teilt dem Nutzer das Ende in Textform mit. Abweichend von § 5 erstattet er dem Inhaber des Arbeitsbereichs den Teil der bereits gezahlten Vergütung, der auf die Zeit nach dem Ende entfällt.
Nach dem Ende des Übergangszeitraums kann der Nutzer die exportierbaren Daten noch mindestens 30 Kalendertage abrufen; der Arbeitsbereich bleibt dafür schreibgeschützt nach § 5 bestehen. Danach löscht der Anbieter alle exportierbaren Daten, die der Nutzer unmittelbar erzeugt hat oder die sich unmittelbar auf ihn beziehen, vollständig, und zwar mit Ablauf der Frist nach § 5 oder früher, wenn der Nutzer es nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag (Teil A, A.6) verlangt. Hat der Nutzer nur die Löschung verlangt, löscht der Anbieter die Daten mit dem Ende des Vertrags. Für die Kopien nach § 11 Absätze 3 und 4 gilt § 11.
Für den Wechsel, die Datenübertragung und den Datenabruf erhebt der Anbieter keine Entgelte (Wechselentgelte), auch nicht für die Übertragung von Daten aus seinen Systemen. Entgelte oder Vertragsstrafen für eine vorzeitige Beendigung des Vertrags bestehen nicht. Bis zum Ende des Vertrags gilt die vereinbarte Vergütung.
Angaben zur Rechtsordnung, der die eingesetzte IT-Infrastruktur unterliegt, und zu den Maßnahmen gegen den Zugriff staatlicher Stellen aus Drittländern auf nicht-personenbezogene Daten (Art. 28 Datenverordnung) veröffentlicht der Anbieter in der Datenschutzerklärung unter /datenschutz in Abschnitt 8.
Die Rechte nach § 5 und nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag bleiben unberührt.
13. Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung, eine Weiterentwicklung der Leistungen nach § 2 oder neue technische oder sicherheitsbezogene Anforderungen. Preise und Nutzungsgrenzen ändern sich nur nach § 4. Für Änderungen des Auftragsverarbeitungsvertrags gilt dieser. Für Verträge, die nach der Veröffentlichung einer neuen Fassung geschlossen werden, gilt die neue Fassung sofort.
Der Anbieter teilt dem Nutzer die neue Fassung mindestens sechs Wochen vor dem Tag mit, ab dem sie gelten soll (Stichtag): per E-Mail oder durch einen Hinweis in der Anwendung, der auf die neue Fassung verweist. Die Mitteilung nennt den Stichtag und weist auf das Widerspruchsrecht und die Folgen nach den folgenden Absätzen hin.
Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Tag vor dem Stichtag, gilt die neue Fassung ab dem Stichtag als angenommen. Bestätigt er sie vorher in der Anwendung, gilt sie ebenfalls ab dem Stichtag.
Der Widerspruch ist in Textform an info@mypilatesflows.com zu richten und bedarf keiner Begründung. Widerspricht der Nutzer, endet der Vertrag am Stichtag, es sei denn, der Anbieter verzichtet ihm gegenüber vorher auf die Änderung und teilt ihm das mit. Der Nutzer kann den Vertrag auch früher mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Anbieter erstattet dem Inhaber des Arbeitsbereichs den Teil der bereits gezahlten Vergütung, der auf die Zeit nach dem Ende entfällt. Bis zum Ende kann der Nutzer seine Daten exportieren; § 12 bleibt unberührt.
14. Schlussbestimmungen
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Nutzer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.